Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen

Stand Februar 2021

  1.           Geltungsbereich
    1. Allen Leistungen der Onventis GmbH (nachfolgend „Onventis“) gegenüber Unternehmen gemäß § 14 BGB als Auftraggeber im Zusammenhang mit den Onventis Software-Lösungen (im Folgenden „OS-Lösung“) liegen die vorliegenden Allgemeinen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) zugrunde.
    2. Diese AGB finden auch Anwendung auf die bestimmungsgemäße Nutzung der OS-Lösung, welche der Auftraggeber mit Gestattung von Onventis berechtigten Dritten gewährt. Berechtigte Dritte im Sinne dieser AGB sind bspw. Lieferanten oder Händler für Auftrag erteilende Einkäufer bzw. Lieferanten und Einkäufer für Auftrag gebende Verkäufer.
    3. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann für berechtigte Dritte, wenn der Auftraggeber alleine aufgeführt ist, es sei denn, die Bestimmung beinhaltet eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen den Pflichten des Auftraggebers und berechtigten Dritten.
    4. Die AGBs gelten auch dann, soweit bei laufenden Geschäftsbeziehungen später eine Bezugnahme hierauf nicht mehr ausdrücklich erfolgt oder wenn Onventis in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.
    5. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Onventis sie schriftlich anerkennt.
  2.           Vertragsgegenständliche Leistungen
    1. Gegenstand des Vertrags zwischen Onventis und dem Auftraggeber ist die Bereitstellung der in einem Rechenzentrum gehosteten OS-Lösung.
    2. Weiterer Vertragsgegenstand kann die Erbringung IT-spezifischer Dienstleistungen wie z.B. Support, Implementierung, Customizing, Beratung, Einrichten von Schnittstellen, Import von Dateien, Schulung durch Onventis sein.
    3. Die vorstehenden Leistungen erbringt Onventis gegenüber dem Auftraggeber für die Nutzung der OS-Lösung sowie den Lieferanten oder Einkäufern des Auftraggebers.
  3.           Leistungsumfang, Leistungszeit
    1. Onventis stellt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags die OS-Lösung entgeltlich zur Nutzung durch die im Angebot vereinbarte Anzahl berechtigter Nutzer zur Verfügung. Die Gewährung der OS-Lösung von dem Auftraggeber an die berechtigten Dritten mit Gestattung von Onventis ist beschränkt auf die zwischen dem Auftraggeber und Onventis vereinbarte Vertragsdauer sowie Anzahl berechtigter Nutzer. Für die Nutzungsgewährung durch den Auftraggeber betreibt Onventis die OS-Lösung auf Servern in einem Rechenzentrum, die für den Auftraggeber und berechtigte Dritte über das Internet erreichbar sind.
    2. Übergabepunkt für die vertragsgegenständlichen Leistungen von Onventis ist der Routerausgang zum Internet des von Onventis genutzten Rechenzentrums. Die Anbindung des Auftraggebers oder von ihm berechtigte Dritte gemäß Ziffer 4.2. an das Internet, die Aufrechterhaltung der Netzverbindung sowie die Beschaffung und Bereitstellung der auf Seiten des Auftraggebers erforderlichen Hard- und Software sind nicht Bestandteil der von Onventis geschuldeten Leistungen.
    3. Onventis wird dem Auftraggeber die OS-Lösung in der jeweils aktuellen freigegebenen Version bereitstellen. Onventis wird den Auftraggeber auf Änderungen der OS-Lösung innerhalb angemessener Frist hinweisen.
    4. Für die von Onventis geschuldeten Vertragsleistungen gelten alleine die von ihr in Textform mitgeteilten Termine zur Leistungserbringung.
    5. Onventis stellt dem Auftraggeber für die vereinbarte Anzahl berechtigter Nutzer Zugänge zur OS-Lösung bereit. Sämtliche durch den Auftraggeber und berechtigten Dritten gewählten Kennwörter sind geheim zu halten und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der berechtigte Dritte erhält die entsprechenden Zugangsdaten vom Auftraggeber.
    6. Dokumentationen für die OS-Lösung und das Onventis Hosting werden dem Auftraggeber in deutscher und englischer Sprache zur Nutzung über das Internet zur Verfügung gestellt.
    7. Onventis kann die von ihr geschuldeten Vertragsleistungen auch durch Dritte als ihre Subunternehmer erbringen lassen. Mit Subunternehmern, welche im Rahmen der Erbringung vertraglich geschuldeter Leistungen Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Kunden haben könnten, schließt Onventis einen Auftragsverarbeitungsvertrag Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  4.           Nutzungsrechtseinräumung
    1. Onventis räumt dem Auftraggeber das auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, einfache, nicht übertragbare und vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4.2. nicht unterlizensierbare Recht ein, die OS-Lösung in dem von Onventis aufgeführten Leistungs- und Nutzungsumfang über das Internet zu nutzen. Soweit während der Vertragslaufzeit neue Versionen der OS-Lösung durch Onventis bereitgestellt werden, gilt ebenfalls das vorgenannte Nutzungsrecht.
    2. Es ist dem Auftraggeber vorbehaltlich der Beschränkung in Satz 2 gestattet, berechtigten Dritten die bestimmungsgemäße Nutzung der OS-Lösung zu ermöglichen und hierfür die erforderlichen Zugangsdaten gemäß Ziffer 3.6. zur Verfügung zu stellen. Onventis kann die Gestattung gemäß Satz 1 zur Nutzung von Funktionalitäten der OS-Lösung durch berechtigte Dritte des Auftraggebers davon abhängig machen, dass diese die Nutzungsbedingungen von Onventis akzeptieren, sich gegenüber Onventis zur Zahlung einer Nutzungsgebühr verpflichten und damit ein direkter Vertrag zwischen Onventis und dem berechtigten Dritten zustande kommt.
    3. Onventis räumt dem Auftraggeber an individuell für den Auftraggeber erstellten Software-Modulen oder sonstigen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung durch die vereinbarte Anzahl berechtigter Nutzer ein.
    4. Einzelheiten zu Version, Stand und Funktionalitäten der OS-Lösung ergeben sich aus der online verfügbaren Leistungsbeschreibung.
    5. Die Nutzungsberechtigung beschränkt sich vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 2 auf den Auftraggeber und dessen verbundene Unternehmen, sofern die Beteiligung des Auftraggebers an diesen Unternehmen mehr als 50 % beträgt.
  5.           Onventis Hosting, Datenspeicherung
    1. Gegenstand des Onventis Hosting ist die Bereitstellung der für die Nutzung der OS-Lösung erforderlichen Rechenzentrumsleistung durch Onventis oder einen durch Onventis beauftragten Dienstleister. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, auf dem ihm von Onventis bereitgestellten Speicherplatz Daten abzulegen, auf die er im Zusammenhang mit der Nutzung der OS-Lösung zugreifen kann.
    2. Für die Erreichbarkeit der OS-Lösung über das Internet ist eine durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit von 99,5% an Werktagen (Mo.-Fr. außer am 24. und 31.12. in Baden-Württemberg) von 06:00 bis 19:00 Uhr (Servicezeit) gewährleistet. Die Verfügbarkeit ist gegeben, wenn der Datenaustausch vom Onventis-Rechenzentrum bis zum nächsten Internet-Knoten stattfindet und ein Benutzer-Login möglich ist. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Ausfälle der OS-Lösung aufgrund höheren Gewalt und sofern auf entsprechende Ankündigung zumindest in Textform notwendige Wartungsarbeiten an dem Server und der OS-Lösung ausnahmsweise während der Servicezeit erfolgen müssen. Darüber hinaus ist das System ohne zugesicherte Verfügbarkeit für eine Erreichbarkeit von 24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche ausgelegt.
    3. Onventis schuldet die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung der OS-Lösung durch den Auftraggeber. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
    4. Der Auftraggeber räumt Onventis das Recht ein, die von ihm übermittelten Daten und Inhalte wie Kataloge (im Folgenden „Daten“) zum Zwecke der Vertragserfüllung zu speichern und zu vervielfältigen (insbesondere Datensicherung), soweit dies zur Erbringung der von Onventis vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Onventis ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers auch in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.
    5. Onventis sorgt für eine ausreichende Sicherung der auf dem von Onventis bereitgestellten Speicherplatz gespeicherten Daten des Auftraggebers gegen Datenverlust oder Beschädigung, vor allem durch regelmäßige Backups, Viren-Scanning und Installierung von Firewalls. Ferner sorgt Onventis für den Schutz der Daten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte. Mitarbeiter und Subunternehmer von Onventis erhalten nur dann Zugang zu den gespeicherten Daten des Auftraggebers, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Pflichten durch Onventis unerlässlich ist. Im Übrigen löscht Onventis die Daten jeweils 24 Monate nach erstmalig erfolgter Speicherung, sofern mit dem Auftraggeber keine weitergehende Datenspeicherung vereinbart wird.
  6.           Onventis Support
    1. Bestandteil des Onventis Support ist die Unterstützung des Auftraggebers bei technischen Fragen und Funktionsstörungen der OS-Lösung, wie im Angebot beschrieben (Technical Service Support). Hierbei ist der Auftraggeber verpflichtet, zunächst die festgestellte Störung durch die vor Beginn der Softwarenutzung benannten Key-User detailliert zu beschreiben, damit Onventis nach den Festlegungen des Angebots innerhalb der entsprechenden Reaktionszeit mit der Störungsbearbeitung beginnen kann.
    2. Onventis ist dienstvertraglich verpflichtet, dem Auftraggeber während der Supportzeiten gemäß ihrem Angebot eine Benutzerhotline zur Verfügung zu stellen, die über E-Mail, das Onventis Online Supportportal oder Telefon zu erreichen ist. Die Benutzerhotline dient allein der Unterstützung des Auftraggebers bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen von Onventis und zur Meldung von Funktionsstörungen durch die berechtigten Nutzer des Auftraggebers (Key User Support).
    3. Berechtigte Dritten haben keinen Anspruch auf die von Onventis dem Auftraggeber gewährten Supportleistungen.
  7.           Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten die Datenverbindung über das Internet zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem von Onventis definierten Datenübergabepunkt herstellen. Die Bedienung und Aufrechterhaltung dieser Datenverbindung liegt allein in der Verantwortung des Auftraggebers. Dieser trägt die hierfür anfallenden Kosten.
    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Nutzung der OS-Lösung notwendigen Systemvoraussetzungen, welche unter www.onventis.de/systemvoraussetzungen beschrieben sind, zu erfüllen. Onventis ist im Zuge der Weiterentwicklung der OS-Lösung berechtigt, diese Systemvoraussetzungen anzupassen. Änderungen der Systemvoraussetzungen werden dem Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden der Umstellung bekanntgegeben.
    3. Im Rahmen der angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber weitere Mitwirkungspflichten zu erbringen. Diese Mitwirkungspflichten werden, soweit sie nicht im Angebot von Onventis festgehalten sind, jeweils gesondert schriftlich oder in Textform, z. B. in Form von Aktivitätenplänen vereinbart. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch Onventis setzt die rechtzeitige und qualifizierte Erbringung der definierten Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus. Mehraufwendungen, die auf die nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungspflichten oder auf die nicht rechtzeitige Annahme der Leistung durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind vom Auftraggeber gegen Nachweis zu vergüten. Erbringt der Auftraggeber auch nach Verstreichen einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Mitwirkungspflichten nicht, so ist Onventis von der Erbringung derjenigen Leistungen, für die die betreffenden Mitwirkungspflichten Voraussetzung sind, für die Dauer der nicht erbrachten Mitwirkungspflicht und einer angemessenen Anlauffrist, befreit.
    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem bereitgestellten Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. Näheres hierzu ist in Ziffer 14
    5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte unmöglich ist. Sobald der Auftraggeber Anzeichen dafür hat, dass die Zugangsdaten von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Auftraggeber verpflichtet, Onventis unverzüglich zu informieren.
    6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Onventis alle für die Durchführung des Vertrags relevanten Änderungen zu seinem Unternehmen in Textform mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Änderungen zur Geschäftsanschrift, Firma oder Rechtsform sowie der zuständigen Ansprechpartner des Auftraggebers.
  8.          Change Request
    1. Soweit der Auftraggeber zusätzliche Leistungen, Erweiterungen oder sonstige Änderungen der im Angebot von Onventis definierten Leistungen wünscht („Change-Request“), sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Solche Änderungen sind in einem separaten Change-Request-Verfahren zu beauftragen.
  9.           Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
    1. Der Auftraggeber bzw. der berechtigte Dritte verpflichtet sich, die jeweils vereinbarte Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen von Onventis zu bezahlen.
    2. Bei Kauf der Lizenzen der OS-Lösung wird der Kaufpreis bei Vertragsschluss berechnet. Projektleistungen werden gemäß der vertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt. Sofern Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden, wird Onventis diese mit Leistungsnachweisen berechnen.
    3. Sofern die Leistungen von Onventis nach Aufwand vergütet werden, werden diese pro angefallene 30 Minuten gemäß den vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.
    4. Die vereinbarte Vergütung für die Bereitstellung und Nutzung der OS-Lösung, den Onventis Support, das Onventis Hosting und die Onventis Software-Wartung wird dem Auftraggeber nach Maßgabe des Angebots von Onventis monatlich jeweils zu Monatsbeginn in Rechnung gestellt.
    5. Die Rechnungen von Onventis sind jeweils mit Zugang zur Zahlung fällig und innerhalb von zwei Wochen ohne Abzug zu zahlen.
    6. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung der monatlichen Miete in Verzug, es sei denn er hat dies nicht zu vertreten, ist Onventis berechtigt, nach angemessener Fristsetzung von mindestens 14 Tagen gem. § 286 BGB, dem Auftraggeber den Zugang zur Nutzung der OS-Lösung und Support, Hosting und Wartung so lange zu sperren, wie keine Zahlung erfolgt, sofern die Sperre angekündigt wurde.
    7. Die Vereinbarung einer etwaigen Rabattierung der Vergütung ist auflösend bedingt für den Fall, dass der Auftraggeber mit der geschuldeten Vergütung in Zahlungsverzug kommt.
    8. Onventis kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jährlich zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit die vereinbarte Vergütung für die Lizenzmiete, Support, Hosting und Wartung nach billigem Ermessen um bis zu 5% erhöhen. Die Erhöhung ist dem Auftraggeber von Onventis zumindest in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens anzukündigen. Ist der Auftraggeber mit der Vergütungserhöhung nicht einverstanden, so kann er binnen einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ankündigung den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des von Onventis vorgesehenen Wirksamwerdens der Vergütungserhöhung in Textform kündigen. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag nicht, so gilt die Vergütungserhöhung als von ihm genehmigt.
    9. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer, sofern der Auftraggeber seinen Sitz in Deutschland hat oder die steuerlichen Vorschriften bei Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands dies verlangen.
  10.        Vertragslaufzeit, Kündigung
    1. Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Onventis wird über die vereinbarte Laufzeit fest abgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit) und verlängert sich danach jeweils um 12 Monate (Verlängerungslaufzeit), sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende der Mindest- oder einer Verlängerungslaufzeit in Textform kündigt. Die Dauer der Nutzungsrechtseinräumung an berechtigte Dritte gemäß Ziffer 4.2. bestimmt sich nach der Laufzeit des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Onventis zur Nutzung der OS-Lösung.
    2. Im übrigen bleibt das Recht für beide Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund liegt für Onventis insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber gegen eine wesentliche Vertragspflicht wie insbesondere in Ziffer 4, 7.4 oder 7.5 verstoßen und trotz angemessener Fristsetzung dem Verstoß nicht abgeholfen hat, oder mit der Bezahlung der monatlichen Vergütung für die Lizenzmiete, Support, Hosting und Wartung bzw. eines nicht unerheblichen Teils (i) für zwei aufeinanderfolgende Monate oder (ii) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist..
  11.        Datenherausgabe
    1. Der Auftraggeber bleibt Eigentümer oder Alleinberechtigter bezüglich der von ihm auf dem von Onventis zur Verfügung gestellten Speicherplatz gespeicherten Anwenderdaten (nachfolgend „Auftraggeber-Daten“) und kann von Onventis jederzeit, insbesondere nach Beendigung des Vertrages, die Herausgabe von Auftraggeber-Daten verlangen. Die Herausgabe der Auftraggeber-Daten erfolgt nach Wahl des Auftraggebers entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch die Bereitstellung einer Downloadmöglichkeit via Internet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Auftraggeber-Daten geeignete Soft­ware zu erhalten.
    2. Onventis wird die bei ihm noch vorhandenen Auftraggeber-Daten 90 Tage nach der Vertragsbeendigung erfolgten Datenherausgabe an den Auftraggeber löschen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihm übergebenen Daten nicht lesbar oder nicht vollständig sind.
  12.        Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln
    1. Lizenzmiete, Support, Hosting und Wartung
      1. Der Auftraggeber hat Mängel der OS-Lösung oder des Onventis Hosting unverzüglich unter detaillierter Schilderung der Auswirkungen des jeweiligen Mangels an Onventis zu melden (Mängelrüge). Es liegt ein Sachmangel vor, wenn die Vertragsleistung nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht zu der vertraglich vereinbarten Verwendung eignet. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn dem Auftraggeber die für die vertragliche Verwendung der Vertragsleistung erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten.
      2. Bei berechtigten Mängelrügen wird Onventis die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Mängelrüge nach eigener Wahl der Nacherfüllung beheben. Bei Mängeln, welche die Nutzung der OS-Lösung oder des Onventis Hosting nur unwesentlich beeinträchtigen, kann Onventis vorübergehend eine Umgehungslösung zur Verfügung stellen und den Mangel mit der Lieferung des nächsten Updates endgültig beheben.
      3. Soweit Onventis die Behebung des Mangels auch im zweiten Versuch nach erneut angemessener Frist nicht gelingt, kann der Auftraggeber die vereinbarte monatliche Vergütung anteilig für die Zeiten, in der die OS-Lösung oder das Onventis Hosting nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung standen, mindern. Das Recht zur Minderung ist der Höhe nach auf die auf den mangelhaften Leistungsbestandteil entfallende monatliche Vergütung beschränkt. Bei wesentlichen Mängeln ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Leistungsbestandteils berechtigt.
      4. Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln der OS-Lösung oder des Onventis Hosting bestehen nicht, soweit ein Mangel darauf beruht, dass der Leistungsgegenstand vom Auftraggeber eigenmächtig verändert worden ist oder nicht in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung benutzt wurde.
    2. Projektleistungen (Onventis Services)
      1. Bei den von Onventis im Rahmen der Onventis Services angebotenen Projektleistungen handelt es sich in der Regel um dienstvertragliche Leistungen. Sofern Projektleistungen von Onventis aufgrund gesonderter Vereinbarung im Einzelfall ausnahmsweise Gegenstand eines Werkvertrags sind, sind die Leistungsergebnisse vom Auftraggeber auf Aufforderung von Onventis unverzüglich nach Leistungserbringung abzunehmen; wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Die Nutzung der OS-Lösung ohne schriftlichen Vorbehalt stellt eine stillschweigende Abnahme dar.
      2. Nach der Abnahme auftretende Mängel von Werkleistungen hat der Auftraggeber unverzüglich unter detaillierter Schilderung der Auswirkungen des jeweiligen Mangels an Onventis zu melden (Mängelrüge). Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Über die Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Neuherstellung) entscheidet Onventis.
      3. Soweit Onventis die Nacherfüllung auch im zweiten Versuch nicht gelingt, kann der Auftraggeber unbeschadet etwaiger Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche nach Ziffer 13 nach seiner Wahl Herabsetzung der vereinbarten Vergütung für die betreffende Werkleistung (Minderung) verlangen, den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen erlangen oder sofern die Pflichtverletzung von Onventis nicht nur unerheblich ist – vom Vertrag hinsichtlich der betreffenden Werkleistung zurücktreten.
      4. Ansprüche wegen Mängeln von Werkleistungen verjähren innerhalb von zwölf Monaten nach Abnahme. Dies gilt auch für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Onventis beruhen und auch nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen. Im Übrigen gelten für die Haftung von Onventis auf Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen mangelhaften Werkleistungen die Regelungen in Ziffer 13.
      5. Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhaften Werkleistungen bestehen nicht, soweit ein Mangel darauf beruht, dass der Leistungsgegenstand vom Auftraggeber eigenmächtig verändert worden ist oder nicht in Übereinstimmung mit der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung benutzt wurde.
    3. Nacherfüllung bei Rechtsmängeln
      1. Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt, in dem Onventis dem Auftraggeber eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragsleistung verschafft. Onventis kann die betroffene Vertragsleistung gegen eine gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Vertragsleistung austauschen, es sei denn, dies ist für den Auftraggeber nicht hinnehmbar. Falls Dritte Schutzrechte gegen den Auftraggeber geltend machen, hat dieser Onventis unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Onventis wird nach eigener Wahl und in Absprache mit dem Auftraggeber die Ansprüche abwehren oder befriedigen. Der Auftraggeber darf von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. Onventis wehrt die Ansprüche gegen den Auftraggeber auf eigene Kosten ab und stellt den Auftraggeber von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen angemessenen Kosten und Schäden frei, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Auftraggebers beruhen.
  13.        Haftung von Onventis auf Schadens- und Aufwendungsersatz
    1. Onventis haftet gegenüber dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz von Onventis oder der Nichteinhaltung schriftlich abgegebener Garantien beruhen sowie in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    2. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet Onventis in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte.
    3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Onventis im übrigen nur, soweit sie eine vertragliche Kardinalpflicht verletzt hat. Vertragliche Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Auftraggebers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertrauen darf. Dabei ist die Haftung von Onventis bei Miete und Support jeweils in Höhe der anderthalbfachen jährlichen Nettovergütung sowie bei IT-spezifischen Dienstleistungen auf den jeweiligen zweifachen Nettovergütungs- oder entsprechenden Teilvergütungsbetrag bzw. jeweils maximal auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
    4. Bei Datenverlusten haftet Onventis nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer durchführbarer Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
    5. Eine weitergehende Haftung von Onventis auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
    6. Soweit nach dem Vorstehenden die Haftung von Onventis ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von Onventis und von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, insbesondere von Mitarbeitern.
  14.        Besondere Pflichten und Verantwortung für Daten und Inhalte
    1. Der Auftraggeber versichert, für die von ihm hochgeladenen und zu speichernden Daten über die erforderlichen Rechte zu verfügen. Für die vom Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der OS-Lösung auf dem von Onventis bereitgestelltem Speicherplatz gespeicherten Daten übernimmt Onventis nicht die inhaltliche und rechtliche Verantwortung. Für Onventis besteht keine Pflicht, die vom Auftraggeber gespeicherten Daten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
    2. Onventis verpflichtet sich, die vom Auftraggeber vertragsgemäß hochgeladenen und von diesen gemäß den bestehenden Möglichkeiten freigeschalteten Daten entsprechend zur bestimmungsgemäßen Nutzung zugänglich zu machen. Eine Verwendung dieser Daten zu anderen Zwecken als zur Datensicherung ist Onventis nicht gestattet.
    3. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Auftraggeber gespeicherten Daten geltend, ist Onventis berechtigt, die Daten ganz oder vorläufig zu sperren, wenn Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen. Onventis wird den Auftraggeber in diesem Fall auffordern, den Rechtsverstoß unverzüglich einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Daten darzulegen. Kommt der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht nach, ist Onventis unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
    4. Sollten die vom Auftraggeber gespeicherten Daten zu Rechtsverstößen oder der Verletzung von Rechten Dritter führen, so stellt der Auftraggeber Onventis von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen, Gebühren, Bußgeldern und sonstigen angemessenen Kosten auf erstes Anfordern frei und trägt sämtliche daraus resultierenden angemessenen Aufwendungen von Onventis. Hiervon werden auch die angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung von Onventis erfasst. Dies setzt jedoch voraus, dass Onventis den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung vollumfänglich unter Überlassung sämtlicher mit der Inanspruchnahme im Zusammenhang stehender Informationen und Dokumenten über die Inanspruchnahme informiert und dem Auftraggeber die alleinige Kontrolle hinsichtlich der Verteidigung gegen die Inanspruchnahme überträgt, einschließlich und nach eigenem Ermessen des Auftraggebers des Rechts zum Vergleichsabschluss.
  15.        Höhere Gewalt
    1. Onventis ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsschluss zurückzuführen ist.
    2. Als Umstände höherer Gewalt gelten z. B. Kriege, Streiks, Unruhen, Enteignung, Sturm, Überschwemmung und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Onventis nicht zu vertretende Umstände wie nicht beeinflussbare technische Probleme des Internets.
    3. Onventis wird den Auftraggeber über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in Kenntnis setzen und in gleicher Weise informieren, sobald das Ereignis höherer Gewalt nicht mehr besteht.
  16.        Geheimhaltung, Datenschutz, Datensicherheit, datenschutzrechtliche Einwilligung
    1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder sonstige vertraulichen Informationen geheim zu halten. Die vertraulichen Informationen und diese verkörpernden Unterlagen dürfen an der Vertragsdurchführung nicht beteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Informationen und Unterlagen so, dass ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
    2. Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen und Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm später von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
    3. Mit Abschluss eines Vertrags über die Nutzung der OS-Lösung ersetzen die hierin vereinbarten, vertraglichen Regelungen zur Geheimhaltung eventuell vorvertraglich geschlossene Geheimhaltungsvereinbarungen.
    4. Onventis wird im Rahmen der Vertragserfüllung sämtliche jeweils anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – wahren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können den Datenschutzhinweisen und der Datenschutzerklärung unter onventis.de/datenschutz entnommen werden.
    5. Die Vertragspartner werden die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Subunternehmern auferlegen.
    6. Im Falle der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Onventis im Auftrag des Auftraggebers schließen die Vertragspartner hierüber einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach 28 DSG-VO auf der Grundlage des unter www.onventis.de/avv gespeicherten Musters ab. Der Auftraggeber hat Onventis unverzüglich schriftlich auf dieses Erfordernis hinzuweisen.
    7. Onventis ist berechtigt, Umsatzdaten des Auftraggebers, von dessen Lieferanten oder Einkäufern zu erheben und zu verarbeiten, um zu prüfen, ob die Nutzung der OS-Lösung vergütungspflichtig ist. Ferner wird Onventis anonymisierte Bewegungs- und Stammdaten (Transaktionsdaten) die OS-Lösung nutzenden Auftraggeber auswerten und entsprechend gegenüber ihren Vertragspartnern darstellen. Der Auftraggeber willigt in die Verarbeitung solcher Daten in diesem Umfang und zu diesen Zwecken ein.
  17.        Schlussbestimmungen
    1. Ansprüche aus mit Onventis abgeschlossenen Verträgen kann der Auftraggeber nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Onventis abtreten.
    2. Onventis ist berechtigt, diese AGB unter der Voraussetzung zu ändern, dass Onventis dies dem Auftraggeber spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilt. Der Auftraggeber kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf wird Onventis den Auftraggeber ausdrücklich in der Mitteilung hinweisen. Änderungen nach dieser Ziffer 2 beziehen sich nicht auf Verträge, die vor dem Wirksamwerden der Änderung auf der Grundlage dieser AGB zwischen Onventis und dem Auftraggeber abgeschlossen wurden. Die Regelung in Ziffer 9.8 bleibt hiervon unberührt.
    3. Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der AGB und der zwischen Onventis und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies schließt explizit die Möglichkeit des Vertragsschlusses über eine elektronische Signatur wie beispielsweise DocuSign ein. Nicht die Schriftform wahrende Änderungen sind unwirksam. Die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, gleich welcher Form, bleibt von dieser Schriftformklausel unberührt.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
    5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    6. Erfüllungsort, Ort der Nacherfüllung und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz von Onventis. Onventis ist jedoch auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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